Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups inkl. small Mid-Caps bis 499 Mitarbeiter der gewerblichen Wirtschaft mit hohem Innovations- und Wachstumspotential.
Voraussetzungen:
- Nur die besten Anträge haben eine Chance auf Förderung,
- mit einem innovativen Produkt, einer Dienstleistung oder einem Geschäftsmodell,
- mit dem Potential, neue Märkte zu schaffen oder bestehende Märkte zu stören,
- mit der Ambition, europaweit und global zu skalieren.
- Wichtig ist der Entwicklungsgrad der Innovation: Wenn der Antrag auf Förderung gestellt wird, muss die Innovation einen Technologiereifegrad (TRL) von 5 oder 6 erreicht haben.
- Forschung und Entwicklung müssen in Bezug zu „grundlegenden und industriellen Technologien“ oder „gesellschaftlichen Herausforderungen“ stehen.
Hier könnt Ihr prüfen, ob der EIC Accelerator zu Euch passt.
Wie hoch ist die Förderung?
Zuwendungskomponente:
• max. 70 % der förderfähigen Kosten
• max. 2,5 Mio. Euro – abhängig von der Ausschreibung
• Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 24 Monaten
• für Innovationsaktivitäten, wie Entwicklung, Demonstration und Prototyping, Aktivitäten rund um regulatorische Anforderungen und Sicherung des Geistigen Eigentums sowie vorbereitende Marktzulassung (bis inkl. TRL 8) und für Unteraufträge.
Investitionskomponente:
• Ergänzung der Zuwendungskomponente durch Investitionskomponente in Form von direktem Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital wie z.B. Wandeldarlehen durch den EIC Fonds.
• zwischen 0,5 Mio. EUR und 15 Mio. EUR.
• Die Kapitalbeteiligung bis zu 25% der stimmberechtigten Anteile des Unternehmens.
• Laufzeit beträgt in der Regel 7 bis 10 Jahre, max. 15 Jahre.
• Die Investitionskomponente ist für die Finanzierung der Markteinführung und des Scale-up vorgesehen. Sie kann aber auch für weitere Innovationsaktivitäten und zur Kofinanzierung der Zuwendungskomponente verwendet werden.
Was wird gefördert?
Der EIC Accelerator fördert Innovationen, die TRL 5 (Technologiereifegrad – Technology readiness level) oder 6 erreicht haben oder erreichen werden. Eine Besonderheit im EIC Accelerator ist, dass ausschließlich eine Einzelantragstellung möglich ist.
Das Programm kann beispielsweise folgende Aktivitäten fördern:
- Prototyping
- Aktivitäten rund um regulatorische Anforderungen
- Entwicklung und Demonstration
- Innovationsaktivitäten
- Testreihen
- Entwicklung von Pilotlinien
- Sicherung des geistigen Eigentums
- vorbereitende Marktzulassung (bis inkl. TRL 8)
Sie kann zudem für Unteraufträge verwendet werden.
Mit der Zuwendungskomponente werden förderfähige Kosten in Höhe von 70% erstattet. Die restlichen 30% müssen durch die Antragstellenden kofinanziert werden. Das kann auch über die Investitionskomponente erfolgen. Zu den förderfähigen Kosten zählen beispielsweise angefallene Personalkosten, Kosten für Equipment oder Reisekosten.