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Zuschuss

EIC Accelerator

Du bist ein wachstumsstarkes und hochinnovatives Start-up und europäisch bzw. international ausgerichtet? Du entwickelst hochrisikoreiche, diskruptive Ideen mit hohem Marktpotential und Innovationsgrad und suchst Unterstützung bei der Umsetzung?

Dann kann Dir das Förderprogramm EIC Accelerator (ehemals „KMU-Instrument“; EIC = European Innovation Council) attraktive Unterstützung bieten. Start-ups erhalten im EIC Accelerator Förderung und Finanzierung für Innovations- und Markteinführungsaktivitäten.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
bis 499 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
bis 500.000 Euro für Betriebsmittel
Förderzweck
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups inkl. small Mid-Caps bis 499 Mitarbeiter der gewerblichen Wirtschaft mit hohem Innovations- und Wachstumspotential.

Voraussetzungen:

  • Nur die besten Anträge haben eine Chance auf Förderung,
  • mit einem innovativen Produkt, einer Dienstleistung oder einem Geschäftsmodell,
  • mit dem Potential, neue Märkte zu schaffen oder bestehende Märkte zu stören,
  • mit der Ambition, europaweit und global zu skalieren.
  • Wichtig ist der Entwicklungsgrad der Innovation: Wenn der Antrag auf Förderung gestellt wird, muss die Innovation einen Technologiereifegrad (TRL) von 5 oder 6 erreicht haben.
  • Forschung und Entwicklung müssen in Bezug zu „grundlegenden und industriellen Technologien“ oder „gesellschaftlichen Herausforderungen“ stehen.

Hier könnt Ihr prüfen, ob der EIC Accelerator zu Euch passt.

Wie hoch ist die Förderung?

Zuwendungskomponente:
• max. 70 % der förderfähigen Kosten
• max. 2,5 Mio. Euro – abhängig von der Ausschreibung
• Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 24 Monaten
• für Innovationsaktivitäten, wie Entwicklung, Demonstration und Prototyping, Aktivitäten rund um regulatorische Anforderungen und Sicherung des Geistigen Eigentums sowie vorbereitende Marktzulassung (bis inkl. TRL 8) und für Unteraufträge.

Investitionskomponente:
• Ergänzung der Zuwendungskomponente durch Investitionskomponente in Form von direktem Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital wie z.B. Wandeldarlehen durch den EIC Fonds.
• zwischen 0,5 Mio. EUR und 15 Mio. EUR.
• Die Kapitalbeteiligung bis zu 25% der stimmberechtigten Anteile des Unternehmens.
• Laufzeit beträgt in der Regel 7 bis 10 Jahre, max. 15 Jahre.
• Die Investitionskomponente ist für die Finanzierung der Markteinführung und des Scale-up vorgesehen. Sie kann aber auch für weitere Innovationsaktivitäten und zur Kofinanzierung der Zuwendungskomponente verwendet werden. 

Was wird gefördert?
Der EIC Accelerator fördert Innovationen, die TRL 5 (Technologiereifegrad – Technology readiness level) oder 6 erreicht haben oder erreichen werden. Eine Besonderheit im EIC Accelerator ist, dass ausschließlich eine Einzelantragstellung möglich ist.  

Das Programm kann beispielsweise folgende Aktivitäten fördern:

  • Prototyping
  • Aktivitäten rund um regulatorische Anforderungen
  • Entwicklung und Demonstration
  • Innovationsaktivitäten
  • Testreihen
  • Entwicklung von Pilotlinien
  • Sicherung des geistigen Eigentums
  • vorbereitende Marktzulassung (bis inkl. TRL 8)

Sie kann zudem für Unteraufträge verwendet werden.

Mit der Zuwendungskomponente werden förderfähige Kosten in Höhe von 70% erstattet. Die restlichen 30% müssen durch die Antragstellenden kofinanziert werden. Das kann auch über die Investitionskomponente erfolgen. Zu den förderfähigen Kosten zählen beispielsweise angefallene Personalkosten, Kosten für Equipment oder Reisekosten.

Der Bewerbungsprozess besteht aus drei Stufen. Ausschreibungsveröffentlichungen und relevante Dokumente findest du im Funding & Tenders Portal.

  1. Stufe – Kurzantrag 
  • besteht aus einem kurzen Fragenkatalog, in dem die Innovation, der potenzielle Markt und das Team vorgestellt werden
  • einem Pitch-Deck mit bis zu zehn Folien sowie
  • einem Video-Pitch von bis zu drei Minuten, in dem die Kernmitglieder des Teams (bis zu drei Personen) die Motivation für die Bewerbung darstellen sollen.
  • Die Einreichung erfolgt über die EISMEA IT Platform.
  • Weitere Informationen zur Einreichung findest Du hier.

Nach ca. vier Wochen wird das Begutachtungsergebnis bekannt gegeben. Bei einem "GO" erfolgt die Einladung zur zweiten Stufe, dem Vollantrag. Bei einem "NO GO" darf einmalig ein verbesserter Kurzantrag eingereicht werden. Wird auch diese Bewerbung abgelehnt, gilt eine zwölfmonatige Sperrfrist.

  1. Stufe – Vollantrag
  • Einreichung zu einem der Stichtage
  • Entscheidung zwischen der themenoffenen (EIC Accelerator Open) oder einer themengebundene (EIC Accelerator Challenge) Ausschreibung. 
  • Einreichung eines detaillierten Geschäftsplans, Finanzinformationen und Angaben zur Struktur des Unternehmens. Ein über den EIC finanzierter Business Coach unterstützt bei Bedarf drei Tage bei der Erstellung des Vollantrags.

Nach ca. sechs Wochen erhältst Du ein Ergebnis. Bei einem "GO" erfolgt die Einladung zur dritten Stufe, dem Interview. Bei einem "NO GO" kann ein verbesserter Vollantrag zu einem der nächsten beiden Stichtage eingereicht werden. Wird auch diese Bewerbung abgelehnt, ist eine neue Einreichung in Stufe 1 nach einer zwölfmonatigen Sperrfrist möglich.  

  1. Stufe Interview
  • Die Interviewtermine sind in der Regel acht bis neun Wochen nach dem Stichtag für die Einreichung des Vollantrags.
  • Details erhältst Du mit deiner Einladung. 
  • Bewerber für den EIC Accelerator müssen sich innerhalb von 40 Minuten vor der Expertenjury beweisen, indem sie in einem 10-minütigem Pitch überzeugen und in der 30-minütigen Fragerunde ihr Unternehmen und ihre Innovation vorstellen. 
  • Wird der Antrag zum ersten Mal abgelehnt, so kann ein neuer Vollantrag eingereicht werden ODER man erhält die Möglichkeit, erneut beim Pitch zu überzeugen.
  • Nach zweimaliger Ablehnung können Antragsteller nach 12 Monaten wieder mit einer neuen Skizze beginnen.

Das Ergebnis wird nach ca. drei Wochen bekannt gegeben. Bei einem "GO" folgen unmittelbar weitere Schritte zur Finanzhilfevereinbarung ("Grant Agreement"). In einem zweiten Schritt beginnt dann die Due-Diligence-Prüfung für die Investitionskomponente. 

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich zunächst über das Förderprogramm EIC Accelerator und nimmst dann Kontakt mit den Ansprechpartnern auf.

  • Anträge können jederzeit gestellt werden. 
  • Begutachtungsrunden finden halbjährlich statt, in der Regel im März und im September. 

Die Termine der sogenannten „Cut-off Dates” werden rechtzeitig auf der internationalen Eurostars-Website und auf der deutschen Website bekannt gegeben.

  • Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens des EUREKA/COST-Büros muss der nationale Förderantrag unverzüglich (innerhalb von zwei Wochen) eingereicht werden.
  • Die Förderung der Projektteilnehmer erfolgt aus nationalen Mitteln, die in den teilnehmenden Staaten für Eurostars reserviert sind. Diese Mittel werden durch einen Beitrag der Europäischen Kommission aufgestockt.
  • Das Forschungsvorhaben muss marktorientiert sein und darf eine Laufzeit von drei Jahren nicht überschreiten. Das Produkt oder Verfahren sollte innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Vorhabens die Marktreife erlangen.  
  • An den Forschungsprojekten müssen sich mindestens zwei Kooperationspartner aus zwei verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligen. Hauptbeteiligter muss ein forschungsaktives kleines oder mittleres Unternehmen aus einem der Teilnehmerstaaten sein.
  • Mindestens 50 % der Forschungs- und Entwicklungsgesamtkosten des Vorhabens müssen von kleinen und mittleren Unternehmen aufgebracht werden. Die Beteiligung der Projektpartner muss ausgewogen sein, das heißt kein Teilnehmer beziehungsweise Teilnehmerstaat darf mehr als 75 % der Gesamtkosten tragen.
Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Nationale Kontaktstelle EIC Accelerator Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. DLR Projektträger "Europäische und internationale Zusammenarbeit"
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.

DLR Projektträger
"Europäische und internationale Zusammenarbeit"
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn