Wer wird gefördert?
In Phase 1
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
In Phase 2
nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen, deren Eintragung in das Handelsregister maximal 5 Jahre zurückliegt.
Eine Notwendigkeit für den Durchlauf der Phase 1 besteht nicht, um für die Phase 2 antragsberechtigt zu sein.
Verbundvorhaben von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit anderen Institutionen, Verbänden und Vereinen sowie sonstigen Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden in Ausnahmefällen auch gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise einen Zuschuss über 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür musst Du die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Was wird gefördert?
Mit dem Programm StartUpConnect werden Deine Einzelvorhaben in 2 Phasen gefördert:
Phase 1 – Entwicklungsphase: In dieser Phase soll die technische Umsetzbarkeit Deiner Gründungsidee („proof of principle“) erarbeitet werden. Du kannst Deine Firmengründung in dieser Phase vorbereiten. Die Unternehmensgründung kann beispielsweise im Rahmen einer EXIST-Förderung erfolgen.
Phase 2 – Umsetzungsphase: In dieser Phase stehen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vordergrund. Du hast Deine Unternehmensgründung bereits durchgeführt und erarbeitest in dieser Phase die Erhöhung des technologischen Reifegrades und bereitest die wirtschaftliche Verwertbarkeit Deiner Gründungsidee vor.