Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Sitz in der EU (einschließlich der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete) sind berechtigt, am LIFE-Programm teilzunehmen. Projektträger können beispielsweise sein: öffentliche Institutionen wie nationale, regionale und lokale Behörden oder Hochschulen, internationale Organisationen, Unternehmen jeder Größenklasse, Forschungseinrichtungen, Vereine und Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen. Auch internationale Organisationen können LIFE-Projekte beantragen. Die antragstellende Institution muss eine juristische Person sein. Einzelpersonen können als 'natural person' keine Projektträger sein, als Einzelunternehmen (sole trader) allerdings schon.
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
- Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Die Höhe der Förderung für Projekte im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ berägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Die Höhe der Förderung für Projekte insbesondere im Teilprogramm „Energiewende“ berägt bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Die Projekte erhalten zu Beginn der Projektdauer einen Vorschuss von der EU.
Was wird gefördert?
Das LIFE-Programm 2021–2027 gliedert sich in die folgenden vier Teilprogramme:
- Naturschutz und Biodiversität/Nature and Biodiversity
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/Circular Economy and Quality of Life
- Klimaschutz und Klimaanpassung/Climate Change Mitigation and Adaptation
- Energiewende/Clean Energy Transition (CET)
Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:
- Pilotprojekte,
- Demonstrationsprojekte,
- Best-Practice-Projekte,
- strategische integrierte Projekte,
- Projekte der technischen Hilfe,
- Projekte zum Kapazitätsaufbau,
- vorbereitende Projekte,
- Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs,
- Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,
- sonstige Maßnahmen, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.
Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, die die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union fördern. Hierzu zählen:
- Information und Kommunikation,
- Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
- Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
- Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
- Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren sowie
- sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.