StartHub Hessen
Zuschuss

Eurostars 3

Du hast ein innovatives Start-up gegründet und arbeitest gemeinsam mit Partnern aus anderen Mitgliedsländern an Forschungs- und Entwicklungsprojekten? Dann kannst du jetzt attraktive Fördermittel beantragen. Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von über 30 Ländern und ein Instrument unter dem Dach der europäischen Forschungsinitiative EUREKA

Das Förderprogramm Eurostars 3 unterstützt Start-ups bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen von multilateralen Projektkooperationen, die die Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
bis 249 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
bis 500.000 Euro für Betriebsmittel
Förderzweck
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU.

Hochschulen können gefördert werden, wenn sie mit mindestens einem KMU in Deutschland in einem Eurostars 3-Projekt zusammenarbeiten.

Voraussetzungen:

  • Konsortialführer ist ein innovatives KMU aus einem Eurostars-Land
  • Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern
  • Teilnahme von Partnern aus mindestens 2 Eurostars-Ländern
  • KMU aus den beteiligten Eurostars-Ländern tragen gemeinsam mind. 50% der gesamten Projektkosten (ohne Unteraufträge)
  • Auf kein teilnehmendes Land oder Partner entfallen mehr als 70% der Projektkosten
  • Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
  • Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
  • Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken
  • Alle Projektpartner sind juristische Personen
  • Das Projekt darf nicht bereits anderweitig gefördert werden

Wie hoch ist die Förderung?

  • max. 500.000 Euro für alle deutschen AntragstellerInnen
  • für kleine und mittlere Unternehmen: max. 50 % der förderfähigen Kosten
  • für Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Deutschland im Verbundprojekt beteiligt ist: max. 100 % der förderfähigen Kosten

Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm Eurostars 3 werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert, die zivilen Zwecken dienen. Die Projekte sind technologieoffen und die Projektinhalte können von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden. Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind der experimentellen Entwicklung zuzuordnen. Generell zuwendungsfähig sind forschungs- und entwicklungsbezogene Kosten bis zur Erstellung eines Prototyps (TRL 6).

Darüber hinaus anfallende Kosten, z.B. die Entwicklung bis zur Serienreife, die Entwicklung von Marketingstrategien, Businessplänen, Aktionen zur Vermarktung wie Messe-präsentationen, Internetauftritte, etc. sind nicht förderfähig.

Förderung von Messen findest Du in founding navigator.

Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der Nationalen Kontaktstelle in Verbindung zu treten. In Deutschland ist dies das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR).

Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des EUREKA-Sekretariates. Die Projektteilnehmer füllen das Eurostars-Antragsformular in englischer Sprache aus. Darüber hinaus müssen alle Partner ein Unterschriftendokument hochladen sowie alle KMU eine KMU-Erklärung nach EU-Definition sowie ihren letzten vollständigen Jahresbericht. KMU, für die noch kein vollständiger Jahresbericht vorliegt (Start-ups), müssen einen Businessplan sowie einen Finanzierungsplan für ihre Eigenbeteiligung am Vorhaben einreichen.

Es empfiehlt sich, die eigenen Kosten/Ausgaben zunächst mit Hilfe des easy-Online-Antrages zu kalkulieren und die Werte daraufhin in den Eurostars-Antrag zu übertragen. Diese Kosten-/Ausgabenkalkulation ist mit dem easy-Online -Antrag zu erstellen und soll in der Entwurfsfassung als Financial Annex (unter Your project finances) über das elektronische Antragsportal des EUREKA-Sekretariates hochgeladen werden. KMU laden sie zusammen mit ihrem Jahresbericht in einer pdf-Datei hoch.

Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar und im Eurostars-Antrag entsprechend darstellt sein. Auch Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse verpflichtet. Ethische Aspekte sind ein wesentlicher Bestandteil der Antragsbegutachtung. Hierunter fallen nicht nur Fragestellungen der Medizin- oder Bioethik, sondern beispielsweise auch solche aus dem Bereich Datenschutz und Dual Use.

Hilfestellung zur Antragseinreichung findest Du insbesondere in dem Dokument „How to complete an application“ in der sogenannten Library auf der internationalen Eurostars-Webseite. Bitte beachte außerdem, dass Du zur Kalkulation Deiner Kosten bzw. Ausgaben, bereits die Förderkonditionen in Deutschland berücksichtigst. Für weitere Fragen rund um die Antragstellung kontaktiere bitte das EUREKA-Büro im DLR Projektträger.

Eurostars-Anträge können zwei Mal jährlich zu den Stichtagen im Frühjahr und Herbst  zentral im Eureka-Sekretariat in Brüssel eingereicht werden. Für die anschließende Begutachtung werden die Anträge zunächst von je drei Experten bewertet. Anschließend erstellt ein unabhängiges internationales Expertengremium eine Rangliste, die für alle Eurostars-Staaten bindend ist und bereits 10-12 Wochen nach dem Stichtag vorliegt. Auf Grundlage dieser Rangliste werden deutsche Antragsteller, für die Fördermittel zur Verfügung stehen, aufgefordert, einen nationalen Förderantrag (easy-online Antrag) einzureichen. Ansprechpartner für das nationale Antragsverfahren ist ebenfalls das Eureka-Büro im DLR Projektträger.

Das sind Deine nächsten Schritte:

Am besten Du informierst Dich vorab über das Förderprogramm Eurostars 3 und nimmst dann Kontakt mit den Ansprechpartnern auf.

Was Du noch wissen solltest:

  • Anträge können jederzeit gestellt werden. 
  • Begutachtungsrunden finden halbjährlich statt, in der Regel im März und im September. 

Die Termine der sogenannten „Cut-off Dates” werden rechtzeitig auf der internationalen Eurostars-Website und auf der deutschen Website bekannt gegeben.

  • Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens des EUREKA/COST-Büros muss der nationale Förderantrag unverzüglich (innerhalb von zwei Wochen) eingereicht werden.
  • Die Förderung der Projektteilnehmer erfolgt aus nationalen Mitteln, die in den teilnehmenden Staaten für Eurostars reserviert sind. Diese Mittel werden durch einen Beitrag der Europäischen Kommission aufgestockt.
  • Das Forschungsvorhaben muss marktorientiert sein und darf eine Laufzeit von drei Jahren nicht überschreiten. Das Produkt oder Verfahren sollte innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Vorhabens die Marktreife erlangen.  
  • An den Forschungsprojekten müssen sich mindestens zwei Kooperationspartner aus zwei verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligen. Hauptbeteiligter muss ein forschungsaktives kleines oder mittleres Unternehmen aus einem der Teilnehmerstaaten sein.
  • Mindestens 50 % der Forschungs- und Entwicklungsgesamtkosten des Vorhabens müssen von kleinen und mittleren Unternehmen aufgebracht werden. Die Beteiligung der Projektpartner muss ausgewogen sein, das heißt kein Teilnehmer beziehungsweise Teilnehmerstaat darf mehr als 75 % der Gesamtkosten tragen.
Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Europäische und internationale Zusammenarbeit

Förderung innovativer KMU | Eurostars

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Stefanie Bartels