Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU.
Hochschulen können gefördert werden, wenn sie mit mindestens einem KMU in Deutschland in einem Eurostars 3-Projekt zusammenarbeiten.
Voraussetzungen:
- Konsortialführer ist ein innovatives KMU aus einem Eurostars-Land
- Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern
- Teilnahme von Partnern aus mindestens 2 Eurostars-Ländern
- KMU aus den beteiligten Eurostars-Ländern tragen gemeinsam mind. 50% der gesamten Projektkosten (ohne Unteraufträge)
- Auf kein teilnehmendes Land oder Partner entfallen mehr als 70% der Projektkosten
- Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
- Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
- Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken
- Alle Projektpartner sind juristische Personen
- Das Projekt darf nicht bereits anderweitig gefördert werden
Wie hoch ist die Förderung?
- max. 500.000 Euro für alle deutschen AntragstellerInnen
- für kleine und mittlere Unternehmen: max. 50 % der förderfähigen Kosten
- für Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Deutschland im Verbundprojekt beteiligt ist: max. 100 % der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm Eurostars 3 werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert, die zivilen Zwecken dienen. Die Projekte sind technologieoffen und die Projektinhalte können von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden. Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind der experimentellen Entwicklung zuzuordnen. Generell zuwendungsfähig sind forschungs- und entwicklungsbezogene Kosten bis zur Erstellung eines Prototyps (TRL 6).
Darüber hinaus anfallende Kosten, z.B. die Entwicklung bis zur Serienreife, die Entwicklung von Marketingstrategien, Businessplänen, Aktionen zur Vermarktung wie Messe-präsentationen, Internetauftritte, etc. sind nicht förderfähig.
Förderung von Messen findest Du in founding navigator.