Wer wird gefördert?
Unterstützt werden Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich hauptberuflich selbständig machen möchten.
Voraussetzung:
- Du bist mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet, hast also Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
- Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit verfügst Du noch über einen Restanspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld I.
Übrigens: Auch bei eigener Kündigung ist eine Beantragung grundsätzlich möglich.
Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderphase 1: 6 Monate Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I zzgl. 300 Euro/Monat
- Förderphase 2: 9 weitere Monate jeweils 300 Euro/Monat (Voraussetzung: Nachweis über die Geschäftstätigkeit)
Was wird gefördert?
Mit dem Gründungszuschuss bekommen Existenzgründerinnen und -gründer eine wertvolle finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung – gerade in den ersten Monaten ab der Gründung.