Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe. Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht.
Wie hoch ist die Förderung?
In der Regel wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben. Für KMU sind, unter Berücksichtigung etwaiger Zuschläge nach Artikel 25 AGVO, Förderquoten von bis zu 80 % möglich.
Was wird gefördert?
Die Schwerpunkte des Energieforschungsprogramms sind:
- die Forschung für ein resilientes und effizientes Energiesystem - Mission Energiesystem
- die Forschung für eine klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung - Mission Wärmewende
- die Forschung für die Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien - Mission Stromwende
- die Forschung für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft - Mission Wasserstoff
- der schnelle Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis - Mission Transfer
Die Links zu den Schwerpunkten findest Du hier.