StartHub Hessen
Zuschuss

Investitionen und technologische Modernisierung in KMU

Du hast ein erfolgreiches Start-up gegründet oder führst ein KMU und möchtest Dein Unternehmen weiter ausbauen? Dann kannst Du jetzt, wenn Du in einer strukturschwachen Region Deinen Unternehmenssitz hast, attraktive Fördermittel beantragen.

Das Förderprogramm Investitionen und technologische Modernisierung in KMU bietet umfangreiche Zuschüsse für verschiedenste Einsatzzwecke – vom Neubau über Maschinen und Werkzeuge bis hin zu Technik und IT-Ausstattung.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
ab 50.000 Euro für Investitionsgüter
Förderzweck
Investitionsgüter
Digitalisierung
Markterschließung
Gebäude
Maschinen und Anlagen
Grundstücke
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups und KMU der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben.

Voraussetzungen:

  1. Du erwirtschaftest vorwiegend überregionalen Umsatz. In der zu fördernden Betriebsstätte müssen Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die überwiegend, d. h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes, regelmäßig überregional abgesetzt werden
  2. Die Wertschöpfung wird im Unternehmen erzielt.
  3. Du planst die Einstellung von (weiteren) Mitarbeitern (mind. 10 % auf Bestand). Gefördert werden bauliche Maßnahmen, der Kauf von Maschinen und Werkzeugen sowie Anschaffungen im Bereich Technik, Ausstattung sowie IT-Hard- und Software.

Besonders förderungswürdig sind Investitionen, die in besonderem Maße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit zu einer Verbesserung der Chancengleichheit sowie zu einer ressourceneffizienter Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Start-ups und KMU erhalten eine Zuwendung bis zu 20 % auf die zuwendungsfähigen Investitionsausgaben
  • Für mittlere Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 10 % auf die Investitionsausgaben

Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind:

  • Investitionsvorhaben von Unternehmen, mit denen Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
  • zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),
  • zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
  • zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
  • zum Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Verkäufer stehen, erworben werden müssen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die zur technologischen Modernisierung beitragen, indem neue Gebäude, Anlagen, Ausrüstungsgegenstände, digital gesteuerte Maschinen oder immaterielle Wirtschaftsgüter in den betrieblichen Produktionsprozess eingeführt werden.

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt über die Onlineplattform der WIBank:

  1. Registriere Dich im Kundenportal und los geht´s. Dort findest Du die gesamten Antragsunterlagen.
  2. Nach Einreichung des Antrags erhältst Du eine Eingangsbestätigung.
  3. Im Anschluss erfolgt die Antragsprüfung durch WIBank.
  4. Im besten Fall erhältst Du den Bewilligungsbescheid.

Wichtig: Bei Interesse an dieser Förderung wird empfohlen, mit den Ansprechpartnern der WIBank eine Vorabstimmung vor Antragstellung durchzuführen. Es wird nur eine bestimmte Auswahl an Unternehmen gefördert.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über das Programm Investitionen und technologische Modernisierung in KMU und nimmst dann Kontakt mit den Förderberatern der WIBank auf.

Spätestens mit der Einreichung des ersten Mittelabrufes hast Du nachzuweisen, dass eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. Du arbeitest mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung an der Entwicklung eines innovativen Produkts oder Herstellungsverfahrens zusammen.
  2. Du bist Mitglied eines Clusternetzwerks, eines anderen Innovationsclusters oder eines Wirtschaftsverbandes.
  3. Du nimmst eine Beratungsleistung des Enterprise Europe Networks, einer Handwerkskammer oder einer Industrie- und Handelskammer in Anspruch

Der Antrag für das Förderprogramm kann jederzeit gestellt werden.
Die Antragstellung ist mehrmals hintereinander möglich.

Achtung: keine Förderung von Leasing oder gebrauchten Wirtschaftsgütern!

Merkblatt zur nachhaltigen Entwicklung Richtlinie
Weitere Informationen

Kontakt

Investitionen und technologische Modernisierung in KMU
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Dieter Billing
Wilhelmstr. 2
34117 Kassel