Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups und KMU der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben.
Voraussetzungen:
- Du erwirtschaftest vorwiegend überregionalen Umsatz. In der zu fördernden Betriebsstätte müssen Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die überwiegend, d. h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes, regelmäßig überregional abgesetzt werden
- Die Wertschöpfung wird im Unternehmen erzielt.
- Du planst die Einstellung von (weiteren) Mitarbeitern (mind. 10 % auf Bestand). Gefördert werden bauliche Maßnahmen, der Kauf von Maschinen und Werkzeugen sowie Anschaffungen im Bereich Technik, Ausstattung sowie IT-Hard- und Software.
Besonders förderungswürdig sind Investitionen, die in besonderem Maße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit zu einer Verbesserung der Chancengleichheit sowie zu einer ressourceneffizienter Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Start-ups und KMU erhalten eine Zuwendung bis zu 20 % auf die zuwendungsfähigen Investitionsausgaben
- Für mittlere Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 10 % auf die Investitionsausgaben
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind:
- Investitionsvorhaben von Unternehmen, mit denen Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
- zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),
- zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
- zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
- zum Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Verkäufer stehen, erworben werden müssen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die zur technologischen Modernisierung beitragen, indem neue Gebäude, Anlagen, Ausrüstungsgegenstände, digital gesteuerte Maschinen oder immaterielle Wirtschaftsgüter in den betrieblichen Produktionsprozess eingeführt werden.