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Zuschuss

Distr@l – Gründungsförderung im digitalen Kontext | Modul A: Validierung/Spin-off (Förderlinie 4)

Ihr arbeitet als Team an einer Hochschule und möchtet Eure erarbeiteten Forschungsergebnisse im digitalen Kontext validieren, um diese dann mit einer Unternehmensgründung in die wirtschaftliche Anwendung zu bringen? Dann könnt Ihr mit Eurer Hochschule als Antragsteller jetzt attraktive Zuschüsse für die Personalkosten beantragen.

Mit dem Modul A der Förderlinie 4 im Förderprogramm Distr@l – Validierung / Spin-off bekommt ihr über eure Hochschule, die der offizielle Antragsteller ist, hilfreiche Unterstützung mit einem Zuschuss bis zu 1.000.000 Euro. Das Modul 4A – Validierung/Spin-off bietet Dir bis zu 1.000.000 Euro Zuschuss für die Überprüfung und Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen zu innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen mit digitalem Bezug.

Zielgruppe
Vor Gründung
2 bis 5 Mitarbeiter
Unternehmensart
Hochschulen
bis 1.000.000 Euro für Investitionsgüter und Betriebsmittel
Förderzweck
Investitionsgüter
Betriebsmittel
Forschung & Entwicklung
Digitalisierung
Produkt-, Prototypenentwicklung
Unternehmensgründung
Personalausgaben
Lebensunterhalt

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Teams von 2-5 Personen an einer Hochschule. Antragsteller ist die Hochschule. Unternehmen können als assoziierte Partner eingebunden werden. Beispielsweise um unent­geltlich Produkte und Verfahren zu erproben sowie Daten und Anlagen oder Personal für Experteninterviews zur Verfügung zu stellen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 1.000.000 Euro
  • max. 100 % der Personalkosten für Teams von 2-5 Personen
  • Laufzeit 12 - 24 Monate

Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zur Validierung von Forschungsergebnissen mit digitalem Bezug an hessischen Hochschulen. Das dort angestellte wissenschaftliche Personal bzw. Absolvierende sollen dabei unterstützt werden, das Innovationspotenzial von zuvor selbsterbrachten Forschungs- und Entwicklungsergebnissen zu prüfen, nachzuweisen sowie mögliche Anwendungsbereiche im wirtschaftlichen Kontext für sich zu erschließen. Ziel ist es, diese Forschungsergebnisse zu validieren und damit Existenzgründungen anzustoßen.

  1. Ihr erstellt zunächst mit Eurer Hochschule eine Projektskizze zu Eurem Vorhaben.
    Die Gliederungshilfe dafür findet Ihr hier.
  2. Die fertige Projektskizze reicht Ihr bei der Hessischen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung ein (E-Mail: distral-hessen@digitales.hessen.de).
  3. Wenn Eure Projektskizze nach einer fachlichen Vorab-Prüfung die Kriterien erfüllt, wird diese einer Expertenjury vorgelegt, die bei positiver Bewertung – meist mit Auflagen/Hinweisen – zur Projektbeschreibung auffordert. Die Gliederungshilfe für die Projektbeschreibung wird Euch in dem Fall per E-Mail zugeschickt.
    Am besten stimmt Ihr bereits jetzt den formalen Antrag mit der WIBank ab.
    Die Antragsunterlagen findet Ihr hier
  4. In einer nächsten Jurysitzung präsentiert Ihr als Team dann Euer Vorhaben vor der Jury und anschließend wird über die Projektbeschreibung entschieden. Im positiven Fall wird eine Förderempfehlung ausgesprochen.
  5. Der formale Antrag kann nun final bei der WIBank gestellt werden.
  6. Im besten Falle erhält die Hochschule den Zuwendungsbescheid von der WIBank und Euer Team kann durchstarten.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Ihr informiert Euch vorab gemeinsam mit Eurer Professorin/Eurem Professor über das Programm Distr@l – Gründungsförderung im digitalen Kontext (Modul A). Außerdem solltet Ihr Eure innovative Projektidee bereits selbständig der dort dargestellten Förderlinien zuordnen. Bei weiteren Fragen hilft Euch das Team von Distr@l gerne weiter.

  • Zuwendungsfähig sind die direkten Personalausgaben von mind. zwei und max. fünf Wissenschaftler/innen bzw. Vollzeitäquivalenten, soweit und solange sie für das Vorhaben der Validierungsforschung eingesetzt werden.
  • Gefördert werden können nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Einrichtung.
  • Eine Förderung ist nicht möglich, sofern bereits Vereinbarungen mit Verwertern oder Anwendern in Bezug auf den Fördergegenstand geschlossen wurden oder wirtschaftlich verwertbare Nutzungsrechte Dritter bestehen.
  • Das Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.
  • Die Laufzeit beträgt 12-24 Monate.
  • Die Einreichfristen rechtzeitig vor einer Gremiumssitzung erfahrt Ihr hier
Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Bei fachlichen Fragen:
Hessische Staatskanzlei | Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung

Referat Digitale Technologien- und Innovationspolitik
Georg-August-Zinn-Str. 1
65183 Wiesbaden

Bei formalen Fragen:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Gustav-Stresemann-Ring 9

65189 Wiesbaden