StartHub Hessen
Zuschuss

Distr@l – Digitale Produktinnovationen | Modul A (Förderlinie 2)

Du hast ein erfolgreiches Start-up am Markt etabliert oder führst ein KMU und planst ein neues Produkt oder eine Dienstleistung im digitalen Kontext? Oder entwickelst Du eine neue digitale Anwendung oder ein Verfahren?

Mit dem Förderprogramm Distr@l – Digitale Produktinnovationen erhältst du attraktive Unterstützung:
Das Modul A - Digitale Produktinnovationen bietet Dir anteilig 100.000 - 500.000 Euro Zuschuss für die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren, die den aktuellen Stand der Technik signifikant erhöhen.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
100.000 bis 500.000 Euro für Investitionsgüter und Betriebsmittel
Förderzweck
Investitionsgüter
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung
Digitalisierung
Produkt-, Prototypenentwicklung
Personalausgaben
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups und KMU, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben. Möglich sind Einzel- als auch Verbundvorhaben.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 100.000 - 500.000 Euro
  • bis zu 50% der Projektsumme

Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm Distr@l - Digitale Produktinnovationen | Modul A wird die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren im Bereich Digitalisierung gefördert – sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundvorhaben, in denen mehrere Beteiligte zusammenarbeiten.

  1. Du erstellst zunächst eine Projektskizze zu Deinem Vorhaben. Eine Gliederungshilfe findest Du hier.
  2. Die fertige Projektskizze legst Du bei der Hessischen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung ein . (E-Mail: distral-hessen@digitales.hessen.de)
  3. Wenn Deine Projektskizze nach einer fachlichen Vorab-Prüfung die Kriterien erfüllt, wird diese einem Expertengremium vorgelegt, das bei positiver Bewertung – meist mit Auflagen/Hinweisen – zur Projektbeschreibung auffordert.
    Die Gliederungshilfe dafür wird Dir in dem Fall per E-Mail zugeschickt.
    Am besten stimmst Du bereits jetzt den formalen Antrag mit der WIBank ab. Die Antragsunterlagen findest Du hier.
  4. In einer nächsten Sitzung des Gremiums wird über die Projektbeschreibung entschieden und im positiven Fall eine Förderempfehlung ausgesprochen.
  5. Danach kannst Du den Antrag auf Förderung final bei der WIBank stellen.
  6. Im besten Falle erhältst Du den Zuwendungsbescheid von der WIBank und kannst (ggf. mit Deinem Verbundpartner) durchstarten.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über das Programm Distr@l – Digitale Produktinnovationen (Modul A) und nimmst dann Kontakt auf.
Außerdem solltest Du Deine innovative Projektidee bereits selbständig einer der dort dargestellten Förderlinien zuordnen. Bei weiteren Fragen hilft Dir das Team von Distr@l gerne weiter.

  • Dein Unternehmen ist am Markt etabliert und generiert Umsätze.
  • Dein Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.
  • Das Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.
  • Mindestens 50 % der Projektsumme muss nachweislich mit Eigenmitteln finanziert werden.
  • Die Laufzeit beträgt 12-36 Monate.
  • Die Einreichfristen rechtzeitig vor einer Gremiumssitzung erfährst Du hier
Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Bei fachlichen Fragen:
Hessische Staatskanzlei | Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung

Referat Digitale Technologie- und Innovationspolitik
Georg-August-Zinn-Str. 1

65183 Wiesbaden

Bei formalen Fragen:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Gustav-Stresemann-Ring 9

65189 Wiesbaden