Wer wird gefördert?
Unterstützt werden damit GründerInnen und NachfolgerInnen, sowie kleine und mittlere Unternehmen bis 249 MitarbeiterInnen und FreiberuflerInnen mit Unternehmenssitz in Deutschland.
Allgemein müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation.
- Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
- Der Antragsteller besitzt hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht.
- Die Voraussetzungen für kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union sind erfüllt. Die Unternehmen müssen weniger als 249 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben.
Wie hoch ist die Förderung?
- max. 500.000,- Euro
- Es werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert
- 100 % Garantieübernahme durch die Bürgschaftsbank Hessen
Was wird gefördert?
- Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
- Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.
Förderfähig sind folgende Kosten:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung