Wer wird gefördert?
Das KFW-Umweltinnovationsprogramm unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Bevorzugt werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Förderung stehen Dir zwei verschiedene Varianten zur Wahl:
- Investitionszuschuss
- max. 30 % der förderfähigen Kosten
- max. 7,5 Mio.
Für Messungen oder Untersuchungsprogramme zur Erfolgskontrolle des geförderten Projektes kann in der Regel ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der in diesem Zusammenhang entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
- Kredit mit Zinszuschuss
- zinsverbilligter Kredit in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
Was wird gefördert?
Mit dem KFW-Umweltinnovationsprogramm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben gefördert, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Die Förderung wird eingesetzt für Baumaßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen:
- Abwasserbehandlung/wasserbau
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Sanierung von Altablagerungen
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung und Reduzierung von Gerüchen
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
- Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.
Die Anlagen und Verfahren müssen:
- über den Stand der Technik hinausgehen
- Die geförderten Anlagen und Verfahren müssen Demonstrationscharakter haben und dürfen vom Antragsteller oder verbundenen Unternehmen weder in Deutschland noch im Ausland angewendet worden sein (Erstmaligkeit). Zudem muss ihre Anwendung innerhalb der Branche oder auf andere Branchen übertragbar sein (Übertragbarkeit).