Wer wird gefördert?
Das BMU-Umweltinnovationsprogramm unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Bevorzugt werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Förderung stehen Dir zwei verschiedene Varianten zur Wahl:
- Investitionszuschuss
- max. 30 % der förderfähigen Kosten
- max. 7,5 Mio.
Für Messungen oder Untersuchungsprogramme zur Erfolgskontrolle des geförderten Projektes kann in der Regel ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der in diesem Zusammenhang entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
- Kredit mit Zinszuschuss
- zinsverbilligter Kredit in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
Was wird gefördert?
Mit dem BMU-Umweltinnovationsprogramm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben gefördert, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Die Förderung wird eingesetzt für Baumaßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen:
- Abwasserbehandlung/wasserbau
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Sanierung von Altablagerungen
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung und Reduzierung von Gerüchen
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
- Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.
Die Anlagen und Verfahren müssen:
- über den Stand der Technik hinausgehen
- eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben. Die zu fördernden Anlagen und Verfahren dürfen in der Branche des Antragstellers bisher in Deutschland sowie im Ausland durch den Antragsteller oder mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen noch nicht zur Anwendung kommen (Erstmaligkeit). Die Anwendung muss innerhalb der Branche des Antragstellers oder auf andere Branchen übertragbar sein (Übertragbarkeit).