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Kredit Zuschuss

BMU-Umweltinnovationsprogramm

Du bist ein Start-up oder ein kleines oder mittleres Unternehmen und verwendest neuartige technologische Verfahren, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden? Dann kannst du jetzt bevorzugt attraktive Fördermittel beantragen. Auch Großunternehmen können hier einen Antrag stellen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bietet dir mit dem BMU-Umweltinnovationsprogramm eine zinsgünstige Finanzierung deiner Vorhaben.

Zielgruppe
Vor Gründung bis 99 Jahre
bis 501 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
bis 500.000 Euro für Investitionsgüter und Betriebsmittel
Förderzweck
Investitionsgüter
Betriebsmittel
Innovationen
Gebäude
Maschinen und Anlagen

Wer wird gefördert?
Das BMU-Umweltinnovationsprogramm unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Bevorzugt werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Förderung stehen Dir zwei verschiedene Varianten zur Wahl:

  1. Investitionszuschuss
  • max. 30 % der förderfähigen Kosten
  • max. 7,5 Mio.

Für Messungen oder Untersuchungsprogramme zur Erfolgskontrolle des geförderten Projektes kann in der Regel ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der in diesem Zusammenhang entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

  1. Kredit mit Zinszuschuss
  • zinsverbilligter Kredit in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt

Was wird gefördert?

Mit dem BMU-Umweltinnovationsprogramm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben gefördert, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Die Förderung wird eingesetzt für Baumaßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen:

  • Abwasserbehandlung/­wasserbau
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Sanierung von Altablagerungen
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung und Reduzierung von Gerüchen
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
  • Ressourceneffizienz/Materialeinsparung

Gefördert werden können auch modell­hafte Investitions­vorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klima­wandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umwelt­belastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.

Die Anlagen und Verfahren müssen:

  • über den Stand der Technik hinausgehen
  • eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben. Die zu fördernden Anlagen und Verfahren dürfen in der Branche des Antragstellers bisher in Deutschland sowie im Ausland durch den Antragsteller oder mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen noch nicht zur Anwendung kommen (Erstmaligkeit). Die Anwendung muss innerhalb der Branche des Antragstellers oder auf andere Branchen übertragbar sein (Übertragbarkeit).

  • Die Förderung durch einen Kredit beantragst Du bei einem Finanzierungspartner.
  • Die Förderung durch einen Investitionszuschuss beantragst Du direkt bei der KfW.
  • Dazu erstellst Du zunächst eine Projektskizze. Diese sollte folgende Angaben enthalten:
    • Kurzbeschreibung des Vorhabens
    • Umweltschutzeffekte des Vorhabens
    • Innovationscharakter des Vorhabens
    • Umfang der Investitionen
    • Antragsteller/Investor und Investitionsort
    • Darlegung, warum es sich bei dem geschilderten Vorhaben um ein Demonstrationsvorhaben im Sinne des BMU-Umweltinnovationsprogramms handelt
    • Angaben zur Wirtschaftlichkeit
    • Angaben zum Zeitplan
  • Weitere Informationen zur Projektskizze findest Du im Hinweisblatt für die Erstellung von Projektskizzen des Umweltbundesamtes.
  • Die Projektskizze reichst Du bei der KfW Bankengruppe ein.
  • Die KfW und das Umweltbundesamt (UBA) prüfen, ob Dein Vorhaben förderfähig ist.
  • Nach positiver Prüfung fordert die KfW Dich auf, Deinen Antrag zu stellen. Hierfür sind alle erforderlichen Unterlagen einzureichen (unterschriebener Antrag inkl. Anlagen, Beschreibung des Vorhabens, Begründung des Förderbedarfs, Finanzbedarfsplan mit Angaben zu Zeitpunkt und Höhe der benötigten Mittel usw.)

Weitere Informationen findest Du im Merkblatt.

  • Die KfW prüft Deinen Antrag und informiert Dich über das Ergebnis.
  • Im besten Falle erhältst Du die Zusage und die Fördermittel und kannst starten.
  • Für den Kredit schließt Du jetzt einen Vertrag mit Deinem Finanzierungspartner.

Das sind deine nächsten Schritte:

Am besten Du informierst Dich zunächst über das Förderprogramm BMU Umweltinnovationsprogramm und nimmst dann Kontakt mit den Ansprechpartnern auf.

  • Dein Projekt ist förderfähig, wenn es Innovationscharakter besitzt, d. h. wenn du Verfahren großtechnisch erstmalig in Deutschland anwendest oder bekannte Techniken in einer neuen Kombination einsetzt. Wichtig ist ebenfalls, dass dein Vorhaben Demonstrationscharakter besitzt und eine Multiplikatorwirkung entfalten kann.
  • Mit dem Vorhaben darf unabhängig von der Art der Förderung nicht vor der Förderzusage begonnen werden.
  • Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden
  • Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
  • Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei.
  • Du kannst deinen Kredit innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage abrufen.
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat – beginnend sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusage
  • Die geförderten Vorhaben sind nach Abnahme des Abschlussberichts durch das Umweltbundesamt in der Regel 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage, wenn Du:

  • Forschungs- und Entwicklungs­maßnahmen finanzieren willst
  • Grundstücke erwerben
  • Vorhaben umschulden oder nach­finanzieren, die bereits begonnen haben

Die KfW schließt zudem bestimmte Vor­haben generell von einer Finan­zierung aus oder gibt einzu­haltende Bedingungen vor. Details kannst du der Ausschlussliste der KfW Banken­gruppe ent­nehmen.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.

Für Anlagen zur Strom­erzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für dieselben förder­fähigen Kosten nicht möglich.

Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

BMU-Umweltinnovationsprogramm
KfW

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main