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Zuschuss

EU Innovation Fund

Der EU-Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration und Kommerzialisierung innovativer kohlenstoffarmer Technologien. Er zielt darauf ab, den Übergang der EU zur Klimaneutralität bis 2050 zu unterstützen.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
bis 1000 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Förderzweck
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung
Produkt-, Prototypenentwicklung
Personalausgaben
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?
Der Innovationsfonds fördert

  • innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die kohlenstoffintensive Industrien ersetzen
  • Kohlenstoffabscheidung und -Verwertung (CCU)
  • Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und Sspeicherung (CCS)
  • innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie Speicherung von Energie

Neue Sektoren, die nach der Überarbeitung der EHS-Richtlinie hinzugekommen sind: Netto-Null-Mobilität (See-, Luft- und Straßenverkehr) und Gebäude.

Das Programm wird sich auf hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert konzentrieren, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.

Wie hoch ist die Förderung?

Aus dem Innovationsfonds werden bis zu 60 % (im Falle regulärer Finanzhilfen) und bis zu 100 % (im Falle von Ausschreibungen) der einschlägigen Kosten unterstützt, die nach der in der jeweiligen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angegebenen Methode berechnet werden (in der Regel zur Deckung der Kapital- und Betriebskosten abzüglich der Einnahmen in den ersten zehn Jahren der Tätigkeit).

Die Zuschüsse werden flexibel auf der Grundlage des Projektfinanzierungsbedarfs unter Berücksichtigung der während der Projektlaufzeit erreichten Etappenziele ausgezahlt.

Bei regulären Zuschüssen können bis zu 40 % des Zuschusses auf der Grundlage vordefinierter Meilensteine gewährt werden, bevor das gesamte Projekt vollständig läuft.

Was wird gefördert?
Die Projekte werden auf der Grundlage folgender Kriterien ausgewählt

  1. Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen
  2. Grad der Innovation
  3. Projektreife (technisch, finanziell, operational
  4. Skalierbarkeit
  5. Kosteneffizienz

Gleichzeitig müssen die Projekte hinsichtlich der Planung, des Geschäftsmodells und der finanziellen und rechtlichen Struktur hinreichend ausgereift sein. Genaue Informationen zur Auslegung und Bewertungsmethode der Kriterien finden sich in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Ausführliche Informationen findest Du hier.

Während der Laufzeit des Programms wird es regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen über das Funding & Tender-Portal geben. Die Aufrufe erfolgen getrennt zum einen für Großprojekte ohne Obergrenze der Gesamtkapitalkosten („large-scale call“), sowie für kleine Projekte mit Gesamtkapitalkosten unter EUR 7,5 Mio. („small-scale call“). Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte beginnt voraussichtlich jedes Jahr im Herbst (2024: November), die für kleine Projekte im Frühjahr (2025: April).

Bewerbungsverfahren für die Calls für Großprojekte und auch für kleine Projekte sind einstufig.

Antragsstelle ist die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA).

Das sind deine nächsten Schritte:
Für weitere Informationen schaue hier

Zuschüsse aus dem Programm können mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Der Zuschuss des Innovationsfonds wird nicht als staatliche Beihilfe betrachtet.

Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

EU Innovation Fund
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

Chaussée de Wavre 910

B-1040 Brüssel