Wer wird gefördert?
In Förderphase I werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gefördert. Darunter dürfen maximal drei Wissenschaftler(innen) und technische Assistent(inn)en und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz sein.
In Förderphase II werden kleine, technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 Euro gefördert, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderphase I:
- bis zu 250.000 Euro; Förderung zwischen 90 % und 100 % der Investitionen
- Gehalt für vier Teammitglieder als wissenschaftliche Mitarbeiter(innen)
Förderphase II:
- bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 % der Kosten des Vorhabens
- Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) zur Verfügung.
Was wird gefördert?
In der ersten Förderphase werden insbesondere Entwicklungsarbeiten gefördert, die dazu dienen, die technische Realisierbarkeit zu prüfen oder Prototypen zu entwickeln.
Dies umfasst Personalausgaben (max. vier Personalstellen) sowie Sachausgaben, z. B. für Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Marktrecherchen sowie Coachingmaßnahmen. Ziel dieser Phase ist es, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.
In Förderphase 2 stehen weitere Entwicklungsarbeiten sowie Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Fokus.
Übrigens:
In der ersten Förderphase werden vier Teammitglieder als Personal gefördert – zusätzlich zu den 250.000 Euro Zuschuss. Du wirst dafür an der Hochschule als wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. als wissenschaftliche Mitarbeiterin angestellt. Dein Gehalt hängt z. B. von Deinem Alter oder Deinem Familienstand ab.