Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Startups, Kleinstunternehmen und Mittelständler inklusive gemeinnützige Unternehmen nach steuerrechtlicher Definition, sowie Selbstständige und auch Gründerinnen und Gründer, die zum Zeitpunkt einer späteren Vollantragstellung ein Unternehmen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung führen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der IGP-Richtlinie festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller variieren. Eine Aufstellung findest Du hier. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens aus und für welchen Schwerpunkt (Machbarkeitsprojekte oder Marktreifeprojekte) Du Dich entschieden hast.
- Bei Machbarkeitsprojekten können bis zu 80.000 Euro Projektkosten zur Berechnung der Zuwendung angesetzt werden. Für Marktreifeprojekte können diese Projektkosten bis zu 330.000 Euro betragen.
- Bei Kooperationsprojekten liegt die Bemessungsgrenze der Projektkosten für das Kooperationsprojekt etwas höher: für Machbarkeitsprojekte sind max. 150.000 Euro und für Marktreifeprojekte max. 600.000 Euro als Gesamtprojektkosten über alle Kooperationspartner ansetzbar.
Was wird gefördert?
Der erste Call adressierte das Themenfeld Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen. er zweite Call ist am 19. Februar gestartet und zielte auf Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten. Der dritte Call startete am 12.06.2024 und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege. Auch der nächste Call ist bereits in Planung. Er wird voraussichtlich Ende dieses Jahres starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für die bessere Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) adressieren Details dazu werden auch dann wieder auf www.bmwk.de/igp bekannt gegeben. Weitere Calls folgen nach aktueller Planung ungefähr im Halbjahresrhythmus.
Es werden zwei frei wählbare Projektformen gefördert:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. (höchstens 12 Monate). Die Projektumsetzung soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Es sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. (höchstens 24 Monate). Die Projektumsetzung soll mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.