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Zuschuss

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Mit dem IGP fördert das BMWK marktorientierte Innovationsprojekte. In deren Mittelpunkt sollen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösung stehen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen.

Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Dies können z. B. moderne Designansätze, neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung sein.

Die Projekte sind geprägt von einem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können neue technische Entwicklungen genutzt, adaptiert und in neue Zusammenhänge gebracht werden.

Zielgruppe
bis 99 Jahre
bis 249 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Förderzweck
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung
Personalausgaben

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Startups, Kleinstunternehmen und Mittelständler inklusive gemeinnützige Unternehmen nach steuerrechtlicher Definition, sowie Selbstständige und auch Gründerinnen und Gründer, die zum Zeitpunkt einer späteren Vollantragstellung ein Unternehmen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung führen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der IGP-Richtlinie festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller variieren. Eine Aufstellung findest Du hier. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens aus und für welchen Schwerpunkt (Machbarkeitsprojekte oder Marktreifeprojekte) Du Dich entschieden hast.
  • Bei Machbarkeitsprojekten können bis zu 80.000 Euro Projektkosten zur Berechnung der Zuwendung angesetzt werden. Für Marktreifeprojekte können diese Projektkosten bis zu 330.000 Euro betragen.
  • Bei Kooperationsprojekten liegt die Bemessungsgrenze der Projektkosten für das Kooperationsprojekt etwas höher: für Machbarkeitsprojekte sind max. 150.000 Euro und für Marktreifeprojekte max. 600.000 Euro als Gesamtprojektkosten über alle Kooperationspartner ansetzbar.

Was wird gefördert?
Der erste Call adressierte das Themenfeld Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen. er zweite Call ist am 19. Februar gestartet und zielte auf Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten. Der dritte Call startete am 12.06.2024 und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege. Auch der nächste Call ist bereits in Planung. Er wird voraussichtlich Ende dieses Jahres starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für die bessere Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) adressieren Details dazu werden auch dann wieder auf www.bmwk.de/igp bekannt gegeben. Weitere Calls folgen nach aktueller Planung ungefähr im Halbjahresrhythmus.

Es werden zwei frei wählbare Projektformen gefördert:

  • Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. (höchstens 12 Monate). Die Projektumsetzung soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.
  • Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Es sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. (höchstens 24 Monate). Die Projektumsetzung soll mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.

  1. Du reichst im vollelektronischen Teilnahmewettbewerb eine Skizze mit kurzer Projektbeschreibung, erläuternden Abbildungen und Angaben zum Antragsteller ein. Unter diesem Link findest Du eine ausführliche Beschreibung.
  2. Die Skizzen werden ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s gestellt. Dies muss bis zur jeweiligen, pro Call vorgegebenen und hier publizierten Deadline erfolgen. Alle Unterlagen findest Du hier.

Skizzen, die in diesem Wettbewerb überzeugen können, kommen in die Jurybewertung.

  1. Die Antragstellenden können zur Vorstellung ihres Projekts (via online-Pitch) eingeladen werden.
  2. Auf Empfehlung der IGP-Jury werden die erfolgversprechendsten Projektskizzen zur Vollantragsstellung aufgefordert. Das Einreichen der Vollanträge erfolgt über das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes, zu dem ein entsprechender Link versendet wird. Nach dieser Aufforderung sollte der Vollantrag innerhalb von spätestens acht Wochen eingereicht werden. Diese werden dann unter anderem nach formellen Kriterien geprüft, bevor die Projekte final bewilligt werden können.
  3. Nutze auch den Leitfaden zur Skizzeneinreichung mit positron:s sowie die zahlreichen, thematisch strukturierten Webinare.
  4. Für das Ausfüllen der Felder des „IGP-Posters“ und des „IGP-Business-Sheets“ kannst Du zusätzlich die IGP-Ausfüllhilfen heranziehen.

Das sind Deine nächsten Schritte:

Am besten Du informierst dich vorab über das Programm IPG und und nimmst dann Kontakt auf.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die voraussichtlich ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten des IGP-Projektes in Form einer Anteilfinanzierung nach dem „De-minimis Verfahren“, einer europäischen Förderregelung, die unter anderem Grenzen für Förderhöhen setzt.

Eine Teilnahme an einem Call ist nicht möglich, wenn Du in den zwölf Monaten vor Ende der Frist zum Eingang des Teilnahmeantrags („Skizzendeadline“) bereits eine Bewilligung für ein IGP-Projekt erhalten hast.

Im Bereich „Service“ findest Du weitere nützliche Informationen wie Leitfäden, Hilfe-Tools oder rechtliche Grundlagen zum Förderprogramm.

Möchtest Du in Zukunft aktuelle Informationen zum IGP und den Calls erhalten? Dann sende eine kurze E-Mail mit der Bitte in den Newsverteiler vom IGP aufgenommen zu werden.

Merkblatt IGP Merkblatt 2. Call
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