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Zuschuss Beratung

INQA Coaching - Gefördertes Agiles Business Coaching

Mit dem ESF Plus-Programm "INQA-Coaching" kannst Du als kleines oder mittleres Unternehmen Unterstützung bei der digitalen Transformation in Deinem Betrieb beantragen.

Zielgruppe
3 Jahre
bis 249 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Förderzweck
Betriebsmittel
Beratung

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) d.h. rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben, zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen, im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beziehungsweise einen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit, JAE) hatten, weniger als 250 Beschäftigte (in JAE) haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert wird ein Coaching für die Begleitung eines betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozesses von maximal 12 Beratungstagen mit bis zu 80 %. Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1 200 Euro netto. Damit sind alle Beratungsleistungen abgedeckt. Weitere Nebenkosten, wie z. B. Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial etc., sind nicht zuwendungsfähig.

Was wird gefördert?

Gefördert werden agile Beratungsprozesse, die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen der Beratung werden Unternehmen bei der Einrichtung von Lern- und Experimentierräumen zur Erprobung neuer Arbeitsweisen gefördert.

Der Beratungs- beziehungsweise Coaching-Prozess ist dreistufig und orientiert sich am Bedarf Deines Unternehmens.

  1. INQA-Erstberatung

Solltest Du Dich für INQA-Coaching interessieren, kannst Du ab sofort eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. In dieser klärst Du gemeinsam die Fördervoraussetzungen sowie den konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarf. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt Dir die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus.

2. INQA-Coaching im Betrieb

Durchgeführt wird das INQA-Coaching von qualifizierten und erfahrenen Berater*innen, die als INQA-Coaches autorisiert wurden. Hierzu löst Du einfach Deinen INQA-Coaching-Scheck bei einem autorisierten INQA-Coach ein. Eine Übersicht findest Du auf der INQA-Coaching-Karte. In einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess erarbeitet Ihr anschließend passgenaue betriebliche Lösungen. Das INQA-Coaching kann bis zu 7 Monate dauern, wenn dies aus Betriebssicht erforderlich ist.

3. Abschlussgespräch mit IBS

Etwa 3–6 Monate nach dem Ende des INQA-Coachings führst Du ein Abschlussgespräch mit Deiner INQA-Beratungsstelle (IBS). Dort wertet Ihr die Ergebnisse und Wirkungen des INQA-Coachings aus. Bei Bedarf verweist die IBS Dich auf weitere Förderoptionen und Unterstützungsangebote, damit die angestoßenen Veränderungen in Deinem Unternehmen langfristig ihre Wirkung entfalten können.

4. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Der Antrag muss bei der DRV KBS innerhalb eines Zeitraums von einem Monat nach Beendigung des Coachings eingehen, sofern die sieben Monate für das Coaching ausgeschöpft wurden.

Das Förderportal Z-EU-S unterstützt Dich beim Beantragen und Abrechnen von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes. Den Link zum Portal findest Du hier. Informationen zur Registrierung und ein Hilfe-Service sind auf der Eingangsseite des Förderportals Z-EU-S zu finden.

Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S

Knappschaftsplatz 1

03046 Cottbus/Chóśebuz