StartHub Hessen
Zuschuss

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Du hast ein erfolgreiches Start-up gegründet oder führst ein KMU und möchtest ein innovatives Geschäftsvorhaben umsetzen? Doch Dir fehlt das nötige Kapital? Dann kannst Du jetzt einen Investor mit ins Boot holen, der von attraktiven Zuschüssen profitiert.

Das Förderprogramm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital unterstützt Start-ups und KMU bei mutigen Geschäftsvorhaben, einen passenden Investor zu finden und so großartige Projekte umzusetzen.

Zielgruppe
Vor Gründung bis 7 Jahre
bis 49 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
1.500 bis 450.000 Euro für Investitionsgüter und Betriebsmittel
Förderzweck
Investitionsgüter
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung
Digitalisierung
Liquidität
Produkt-, Prototypenentwicklung
Personalausgaben
Gebäude
Maschinen und Anlagen
Prozessoptimierung
Grundstücke
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Investoren für Start-ups bis sieben Jahre.

Voraussetzungen für Dein Unternehmen:

  • weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro
  • Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und mindestens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist, oder einer Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist.
  • nachweislich innovativ: Dein Unternehmen gehört gemäß Handelsregister einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen oder einen Innovationspreis erhalten.
  • Du bist fortlaufend wirtschaftlich aktiv beziehungsweise nimmt deine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung auf

Voraussetzungen für den Investor:

  • natürliche Person, deren Hauptwohnsitz im EWR liegt und die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist
  • alternativ: Investition über Beteiligungs-GmbH oder UG:
  • Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen (kein Erwerb von bereits bestehenden Anteilen von einem/r anderen Gesellschafter/in)
  • Erwerb auf eigene Rechnung und vom eigenen Geld (keine Kreditfinanzierung der Anteile)
  • Dauer der Beteiligung: mindestens drei Jahre lang

Wie hoch ist die Förderung?

  • Den Erwerbszuschuss erhalten private Investierende (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. Er beträgt 15 Prozent der Investitionssumme. Der Investierende muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung daran geknüpft, dass das Unternehmen bestimmte Meilensteine erreicht, muss jede einzelne Zahlung mindestens 10.000 Euro betragen. Pro Investment wird eine Investitionssumme bis maximal 333.333,33 Euro gefördert (also maximaler Erwerbszuschuss von 50.000 Euro pro Einzelinvestment). Jeder Investierende kann für Beteiligungen in Höhe von bis zu 666.666,66 Euro Erwerbszuschüsse (also maximal 100.000 Euro) erhalten. Danach ist sein/ihr „INVEST-Budget“ aufgebraucht und weitere Erwerbszuschüsse können nicht mehr bewilligt werden.
  • Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, pauschal mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investierende eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 25 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.
  • Erwerbszuschuss und Exitzuschuss dürfen zusammen die Hälfte des ursprünglichen Investitionsbetrags nicht übersteigen. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investierender von insgesamt bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr mit dem Erwerbszuschuss gefördert werden. Der Erwerbszuschuss und der Exitzuschuss sind von den Ertragssteuern befreit und verbessern so den Anreiz zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital deutlich.

Was wird gefördert?
Das Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital fördert mutige Ideen und Geschäftsvorhaben mit Wagniskapital. Dazu werden Investoren von jungen innovativen Start-ups mit attraktiven Zuschüssen belohnt.

  1. Zunächst reichst Du als Start-up Deinen Online-Antrag über das Antragsportal des BAFA ein
  2. Im besten Fall erhältst Du eine Förderfähigkeitsbescheinigung und kannst dann damit und mit Informationen über das Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital bei potenziellen Investoren um Startkapital werben.
  3. Hast Du einen potentiellen Investor gefunden, nimmt dieser ebenfalls die Antragstellung beim BAFA vor.
  4. Das BAFA prüft den Antrag formal und erteilt dem Investor im besten Fall einen Bewilligungsbescheid.
  5. Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung und der Beteiligungsvertrag dürfen erst geschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat. Der Bewilligungsbescheid des BAFA muss dafür jedoch noch nicht vorliegen.
  6. Nun muss die Beteiligung bei Dir eingehen. Dann kann der Investor die Auszahlung des Zuschusses beim BAFA beantragen.
  7. Hierfür müssen dann auch die entsprechenden Verträge oder Dokumente vorgelegt werden, aus denen die Beteiligung hervorgeht.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über das Förderprogramm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital und nimmst dann Kontakt mit den Ansprechpartnern auf.

  • Der Erwerbszuschuss ist von den Ertragssteuern befreit und verbessert so den Anreiz zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital deutlich.
  • Investitionsentscheidung auf Basis eines vorgelegten Businessplans
  • Beteiligung an allen Chancen und Risiken des Unternehmens. Marktübliche Liquidationspräferenzen und Anti-Dilution-Regelungen sind zulässig.
  • Anteile können auch über ein Wandeldarlehen erworben werden. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung erst nach der Wandelung.
  • Um den Exitzuschuss zu erhalten, muss der Investierende eine natürliche Person sein, beim Erwerb der Anteile den Erwerbszuschuss erhalten haben, die dreijährige Mindesthaltedauer einhalten und darf die Anteile nicht länger als zehn Jahre halten.
  • Außerdem muss der Gewinn der Veräußerung mindestens 2.000 Euro betragen.

Merkblatt für Investoren unter Publikationen Merkblatt für Start-ups unter Publikationen
Weitere Informationen

Kontakt

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Referat 411 – INVEST Wagniskapital, Herstellerabschläge, Digitale Dividende

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn