Wer wird gefördert?
Gefördert werden damit kleine Unternehmen mit bis zu 25 MitarbeiterInnen und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen, einschließlich gewerblich tätige Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht), sowie amMarkt tätigen Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die vom Finanzamt als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG anerkannt wurden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung im Rahmen von Unternehmensnachfolgen möglich. Das zu übernehmende Unternehmen muss die Antragsvoraussetzungen erfüllen und mindestens drei Jahre alt sein.
Antragstellende Unternehmen dürfen:
- nicht mehr als 25 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter/innen (ohne Auszubildende) beschäftigen,
- einen Jahresumsatz von 5.000.000 Euro nicht überschreiten,
- nicht nebenberuflich geführt werden,
- kein konzernabhängiges Unternehmen sein und
- bei einer Bonitätseinstufung durch die Hausbank zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 3,00 Prozent nicht überschreiten. Bei Unternehmensnachfolgen kann unter Umständen die Bonitätseinstufung des zu übernehmenden Unternehmens angesetzt werden.
Wichtig: Existenzgründer, außer bei Unternehmensnachfolgen, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (EU-Definition) und Sanierungsfälle können leider kein Darlehen erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
- 25.000 bis 150.000 Euro
Was wird gefördert?
Mit dem Programm Kapital für Kleinunternehmen werden finanzielle Mittel in Form eines Nachrangdarlehens bereitgestellt, was die Aufnahme weiterer Kredite erleichtert. Die Fördermittel können ohne Zweckbindung verwendet werden, z.B. als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder Betriebsmittelfinanzierung oder für sonstige Investitionen. Außerdem kann die Finanzierung der Übernahme eines Unternehmens mit einer mind. 3jährigen Firmenhistorie unterstützt werden.