Wer wird gefördert?
- erfolgreiche Start-ups und KMU aus der gewerblichen Wirtschaft
- Einzelpersonen, die in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind
Voraussetzung:
- Die Kreditwürdigkeit muss gegeben sein.
- Vorrangig sind eigene Mittel und andere Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
- Landesbürgschaften können nur für Kredite übernommen werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgereicht sind.
- Positive, nachhaltige Wachstumsprognose/Renditeentwicklung.
Wie hoch ist die Förderung?
- ab 2 Mio. Euro
- Die Höhe der Landesbürgschaft wird im Einzelfall festgesetzt.
- Sie darf, außer bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften, 80 Prozent der Kreditsumme nicht überschreiten.
- Bei Investitionskrediten beträgt die Regelquote 70 Prozent, für Betriebsmittel- und Avalkredite 50 Prozent.
- Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften können nur einmalig in 10 Jahren mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 90 Prozent Einsatz kommen. Diese sind auch Großunternehmen zugänglich. Die Laufzeiten der Bürgschaften sollte 15 Jahre nicht überschreiten.
- Die Laufzeit der Bürgschaften sollte 15 Jahre nicht überschreiten.
Was wird gefördert?
Die Landesbürgschaft dient Dir als Sicherheit für die Beantragung von Darlehen. Diese können z.B. zur Finanzierung von Betriebsübernahmen, für zukunftsorientierte Investitionen oder für die Besicherung von Betriebsmittellinien genutzt werden.
Daneben gibt es spezielle Sonderprogramme, u. a. Landesbürgschaften für die Nutzung erneuerbarer Energien, Bürgschaften bei Nachfolgeregelungen in Unternehmen usw.
Des Weiteren begleiten Landesbürgschaften Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) aller Größenordnungen bei Restrukturierungen und helfen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind.