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Zuschuss

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA)

Das Förderprogramm wurde von der Europäischen Kommission eingerichtet, um die länder- und sektorübergreifende Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu unterstützen. Zudem sollen wissenschaftliche Laufbahnen attraktiver und der Forschungsstandort Europa noch interessanter werden. Ziel der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen ist nicht zuletzt die Schaffung eines starken Pools von europäischen Forschenden.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
bis 1000 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Hochschulen
Forschungseinrichtungen
bis 100 Euro für Betriebsmittel
Förderzweck
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung
Produkt-, Prototypenentwicklung
Personalausgaben
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Forschende aller Disziplinen - von der Notfallmedizin bis zur Grundlagenforschung. Auch sogenannte Industriedoktorate werden unterstützt: eine Kombination aus akademischer Forschungstätigkeit und Arbeit in einem Unternehmen. Auch innovative Ausbildungsmaßnahmen werden gefördert, die die Beschäftigungsfähigkeit und die Laufbahnentwicklung verbessern.

Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen gliedern sich in insgesamt fünf Bereiche. Jeder der Bereiche adressiert mit einzelnen Maßnahmen unterschiedliche Aspekte innerhalb der Gesamtzielsetzung:

  • Bereich 1: Ausbildung von Doktorandinnen und Doktoranden:
    Unterstützung der Karriereperspektiven von Doktorandinnen und Doktoranden durch strukturierte Forschungsausbildung in Netzwerken von Einrichtungen: MSCA Doctoral Networks.
  • Bereich 2: Individualförderung von Postdocs:
    Unterstützung der Karriereentwicklung von Postdocs durch individuelle, exzellente Forschungsprojekte zur Erweiterung ihrer Fähigkeiten: MSCA Postdoctoral Fellowships.
  • Bereich 3: Kofinanzierung für Mobilitätsprogramme:
    Unterstützung von regionalen, nationalen oder internationalen Mobilitätsprogrammen für Doktoranden und Postdocs, die mit den Prinzipien von Charter & Code im Einklang stehen: Co-funding of Regional, National and International Programmes (MSCA COFUND).
  • Bereich 4: Personalaustausch:
    Unterstützung der internationalen und/oder sektorübergreifenden Kooperation und des Wissenstransfers durch Personalaustausch im Rahmen von Kooperationen zwischen Einrichtungen: MSCA Staff Exchanges.
  • Bereich 5: Europäische Nacht der Wissenschaften:
    Unterstützung der Verständigung zwischen Forschenden und Forschung und der breiten Öffentlichkeit und der Vermittlung von der Rolle, die Forschende für die Gesellschaft und das Alltagsleben haben können: MSCA and Citizens.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden bis zu 100% der Kosten.

Die finanziellen Zuwendungen der EU erfolgen in verschiedenen Kostenkategorien, die sich in zwei Bereiche aufteilen:

  1. Der erste Bereich umfasst Kosten, die sich auf die Aktivitäten der im jeweiligen Projekt geförderten Forscherinnen und Forscher beziehen. Für die Einstellung der Forschenden werden den Einrichtungen definierte Beträge zur Verfügung gestellt, die unter anderem die Forschungserfahrung (living allowance), die Mobilität (mobility allowance) und den Familienstand (family allowance) berücksichtigen. Auf den Grundbetrag (living allowance) wird ein vom Aufenthaltsland abhängiger Korrekturfaktor angewendet. Die den Einrichtungen für die Einstellung zur Verfügung gestellten Mittel umfassen alle gesetzlich notwendigen Abgaben und stellen somit ein "Arbeitgeberbrutto" dar. Grundsätzlich erwartet die EU eine Beschäftigung in Vollzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, Stipendien sind untersagt.
  2. Der zweite Bereich umfasst Kosten, die sich auf die Aktivitäten der Einrichtungen bei der Projektdurchführung beziehen. Dies kann Zuschüsse zu den Forschungs-, Ausbildungs- und Wissenstransferkosten des Projekts sowie Zuschüsse zu den Management- und Verwaltungskosten umfassen.

Welche der Kategorien in einer Maßnahme für Dich zutreffen und in welcher Höhe ein Zuschuss erfolgen kann, ist in einer entsprechenden Übersichtstabelle für jede Maßnahme im Arbeitsprogramm der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen aufgelistet. Ergänzende Informationen findest Du in der Regel in dem jeweiligen Antragstellerleitfaden (Guide for Applicants).

Was wird gefördert?
Bei den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen gibt es keine vorgegebenen wissenschaftlichen Disziplinen oder Gebiete ("bottom-up approach"). Du bist bei der Antragstellung frei in der Wahl Deines vorgeschlagenen Forschungsthemas, mit Ausnahme der Nuklearforschung. Die Förderung besteht aus mehreren Teilen: Ausbildung von Nachwuchsforschenden, Individualförderung von erfahrenen Forschenden, Personalaustausch, Kofinanzierung für Mobilitätsprogramme. Zudem unterscheidet man institutionelle und individuelle Maßnahmen, je nachdem, ob die Antragstellung durch eine beziehungsweise mehrere Einrichtungen oder durch individuelle Forschende in Kooperation mit der Gasteinrichtung erfolgt.

Allgemein sind zwei Typen von Maßnahmen zu unterscheiden, die unter anderem unterschiedliche Bewerbungsformen haben:

  1. Bei institutionellen Maßnahmen wie Doctoral Networks, Staff Exchanges und COFUND erfolgt eine Bewerbung durch eine Einrichtung oder ein Konsortium entsprechend den Inhalten der jeweiligen Maßnahme. Im Erfolgsfall steht den Einrichtungen für die Durchführung der Projekte eine Anzahl von Personenmonaten zur Verfügung, die sie entsprechend der inhaltlichen Erfordernisse ausschreiben und besetzen. Du als einzelne:r Forscherin oder Forscher bewirbst Dich auf die ausgeschriebenen Positionen direkt bei den durchführenden Einrichtungen.
  2. Bei individuellen Maßnahmen – den Postdoctoral Fellowships – erfolgt Deine Bewerbung immer gemeinsam durch die beteiligte Einrichtung und Dich als individuelle:n Forscher:in. Das Einreichen des finalen Antrags sollte jedoch durch die Einrichtung erfolgen.

Für jeden Bewerbungsaufruf steht eine eigene Webseite auf dem Funding & Tenders Portal mit den relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehört insbesondere der offizielle Bewerbungsaufruf, das jeweils gültige Arbeitsprogramm für die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und der Guide for Applicants. Das Arbeitsprogramm und der Leitfaden für Antragstellende sind unerlässliche Hilfsmittel für die Erstellung eines Antrags.

Während eines laufenden Bewerbungsaufrufs können die Guides for Applicants sowie gegebenenfalls andere Unterlagen geändert oder aktualisiert werden. Es wird während der Antragsvorbereitung sowie vor Einreichung dringend dazu geraten, die Aktualität der verwendeten Unterlagen zu überprüfen. In der Regel werden auch häufig gestellte Fragen zu einem Call gesammelt; diese sollten ebenfalls beachtet werden.

Mehr Infos zur Antragstellung werden hier beschrieben.

Das sind deine nächsten Schritte
Für weitere Informationen schaue hier und setze Dich mit den Ansprechpartnern in Verbindung.

Zusätzlich zur großzügigen Forschungsförderung erhalten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit, Erfahrungen im Ausland und im Privatsektor zu sammeln. Sie können ihre Ausbildung um Kompetenzen oder Disziplinen ergänzen, die für ihre Laufbahn nützlich sind.

Zusätzliche Tipps zur Antragstellung findest du hier.

Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Nationale Kontaktstelle MSC
DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Vitaliy Bondarenko

Telefon: 0228 3821-1551

E-Mail: vitaliy.bondarenko@dlr.de

Marion Korres (Mo. - Do.)

0228 3821 - 2045

marion.korres@dlr.de

Christina Witt

0228 3821-2042

christina.witt@dlr.de

Rena Hohenstein

0228 3821-2728

rena.hohenstein@dlr.de

Katrin Schaarschmidt (Mo. - Mi.)

0228 3821-1382

katrin.schaarschmidt@dlr.de