StartHub Hessen
Zuschuss

Messeprogramm Young Innovators

Du hast ein junges innovatives Start-up gegründet oder führst ein KMU und planst eine Beteiligung auf einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland? Du möchtest damit Eure innovativen Neuentwicklungen international vermarkten? Dann kannst Du jetzt attraktive Zuschüsse beantragen. Die Antragstellung für 2025 ist möglich.

Das Programm zur Förderung der Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland unterstützt junge innovative Start-ups und KMU bei der Teilnahme an einem Gemeinschaftsmessestand.

Zielgruppe
1 bis 9 Jahre
1 bis 49 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
bis 7.500 Euro für Betriebsmittel
Förderzweck
Betriebsmittel
Messen

Wer wird gefördert?
Gefördert werden junge innovative Start-ups und KMU, die sich durch die Neuentwick­lung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung auszeichnen.

Voraussetzung:

  • weniger als 50 Mitarbeiter
  • max. 10 Mio. Euro Jahresumsatz
  • jünger als zehn Jahre

    Wie hoch ist die Förderung?
  • 60 % der Kosten bei den ersten zwei Messebeteiligungen [Eigenanteil 40 %]
  • 50 % der Kosten ab der dritten Messebeteiligung [Eigenanteil 50 %]
  • max. 7.500 Euro pro Aussteller und Messe
  • Insgesamt können drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe gefördert werden.

Was wird gefördert?
Mit dem Messeprogramm Young Innovators werden die Kosten für einen Gemeinschaftsmessestand gefördert, d. h. von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstel­lers sind speziell die Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig.

  1. Melde Dich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der Messe an. Frag beim Messeveranstalter gleich nach, ob eine Teilnahme an dem Gemeinschaftsstand noch möglich ist und wo dieser platziert ist.
    Eine Liste der geförderten Messen findest du hier
  2. Nach der Anmeldung beim Messeveranstalter stellst Du den Bewilligungsantrag beim BAFA. Den Antrag findest Du in den „Informationen zum Thema“ im Reiter „Formulare“ unter folgendem Link: Formulare
  3. Die Übersendung des Verwendungsnachweises erfolgt elektronisch über das Verwendungsnachweisformular. Dies kann unmittelbar nach Bezahlung der Standmietrechnung erfolgen.
    Fülle das Formular vollständig aus und lade eine Kopie Deines Kontoauszugs hoch, mit dem Du die Bezahlung der Standrechnung nachweisen kannst.
  4. Nach Eingang und Prüfung des Verwendungsnachweises wird die Zuwendung auf Dein Bankkonto ausgezahlt.
  5. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über das Messeprogramm Young Innovators und nimmst dann Kontakt auf.

  • Der Veranstalter der Messe ist gleichzeitig der Organisator des Gemeinschaftsstandes.
  • Teilnehmer am Gemeinschaftsstand sind ausschließlich geförderte Unternehmen.
  • Die Standfläche pro Unternehmen soll bei 10-15 qm liegen, jedoch mindestens 6 qm betragen.
  • Eine Mindestteilnehmerzahl von zehn wird angestrebt.
  • Pro Messe können mehrere Themen-Stände mög­lich sein.
Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)

Littenstraße 9, 10179 Berlin
Postfach 021 281, 10124 Berlin