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Zuschuss

Neues Europäisches Bauhaus

Neues Europäisches Bauhaus vernetzt Fachkundige, Unternehmen, Institutionen und Agierende aus der Gesellschaft in den Bereichen Wohnen, Bauen, Kultur, gesellschaftliches Zusammenleben und Kunst, um ein nachhaltiges Leben in Europa und darüber hinaus neu zu denken.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
bis 1000 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Hochschulen
Forschungseinrichtungen
Förderzweck
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung
Produkt-, Prototypenentwicklung
Personalausgaben
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?
Das Neue Europäische Bauhaus bringt Bürger, Experten, Unternehmen und Institutionen zusammen, um nachhaltiges Leben in Europa und anderswo neu zu denken. Die Initiative schafft nicht nur eine Plattform zum Experimentieren und Vernetzen, sondern unterstützt auch positive Veränderungen, indem sie Zugang zu EU-Fördermitteln für schöne, nachhaltige und integrative Projekte bietet. Ob Du die Teilnahmevoraussetzungen erfüllst, kannst Du den Beteiligungsregeln entnehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei der Erstattung der Kosten wird zwischen direkten und indirekten Kosten unterschieden:

Direkte Kosten können dem Projekt unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Personalkosten, Reisekosten, Kosten für Unteraufträge).

Für indirekte Kosten gilt für alle Förderinstrumente eine Pauschale in Höhe von 25 % der direkten Kosten des Projekts. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist hier nicht notwendig. Indirekte Kosten werden auch als Gemeinkosten bezeichnet und sind nicht mittelbar dem einzelnen Projekt zurechenbar. Sie entstehen jedoch im Zusammenhang mit den direkten Kosten (z. B. Miete, Stromkosten, Reinigungsdienste).

Zur übersichtlicheren Darstellung hier die direkten Kosten nach Förderinstrument aufgegliedert:

  • Forschungs- und Innovationsvorhaben (RIA), Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA): Die direkten Projektkosten werden mit bis zu 100 % erstattet.
  • Innovationsvorhaben (IA): Hier gilt eine Förderquote von bis zu 70 % der direkten Projektkosten (Ausnahme: Gemeinnützige Einrichtungen können hier bis zu 100 % der direkten Projektkosten geltend machen).

Weitere Informationen bezüglich Unterstützungsrahmen und EU-Finanzierungsmöglichkeiten findest du hier.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Pilotprojekte, die neue Wege erkunden und die Ideen der neuen Europäischen Bauhaus-Bewegung in die Realität umsetzen wollen.

Du kannst deinen Antrage für ein EU-Projekt in einer oder in zwei Stufen stellen. Welches Verfahren für welches Förderinstrument zutrifft, ist vorgegeben und steht auf der jeweiligen Topic-Seite im Teilnehmerportal. Es ist entweder als einstufig (one stage) oder als zweistufig (two stage) gekennzeichnet:

  • 1-stufige Verfahren: In diesem Fall musst Du sofort einnen Vollantrag an die Kommission übermitteln (RIA/IA: 45 Seiten; CSA: 30 Seiten).
  • 2-stufige-Verfahren: Hier musst Du vorerst einen Kurzantrag einreichen (RIA/IA: 10 Seiten), der begutachtet wird. Im Erfolgsfall wirst Du dazu aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen.

Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren kannst du dem deutschen Portal zu Horizont Europa entnehmen.

Das sind deine nächsten Schritte:
Schau Dir die Checkliste an und schaue für weitere allgemeine Informationen hier und für Tipps zur Antragstellung hier.

Weitere Details zum Antragsverfahren findest du hier und aktuelle Ausschreibungen kannst du hier ansehen.

Infoblätter
Weitere Informationen

Kontakt

NKS Neues Europäisches Bauhaus
Projektträger Jülich

Wilhelm-Johnen-Straße

52428 Jülich

Dr. Elisabeth Osinski

+49 30 20199-542

e.osinski@ptj.de

Dr. Stefanie Roth

+49 30 20199-3284

s.roth@ptj.de