StartHub Hessen
Zuschuss Beratung

BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows

Du hast ein erfolgreiches Start-up gegründet oder führst ein KMU und möchtest Dich bei der Entwicklung Deines Unternehmens beraten lassen? Dann kannst Du jetzt attraktive Zuschüsse beantragen.

Mit dem Programm Förderung unternehmerischen Know-hows kannst Du Dir Unterstützung durch einen erfahrenen Berater oder eine Beraterin holen. Diese Beratung wird mit umfassenden Fördermitteln bezuschusst.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
bis 249 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
bis 1.750 Euro
Förderzweck
Beratung

Wer wird gefördert?
Gefördert werden junge und gewachsene Start-ups und KMU mit Sitz in Hessen.

Ausgeschlossen sind Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind.

Wie hoch ist die Förderung?

50 % Förderung auf max. 3.500 Euro = 1.750 Euro

Was wird gefördert?
Mit dem Programm Förderung unternehmerischen Know-hows werden alle Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung bezuschusst. Zielsetzung ist die Unterstützung beim Aufbau, der nachhaltigen Führung und Sicherung Deines Unternehmens.

Folgende Themen sind beispielsweise förderfähig:

  • Vertriebsstrategien
  • Marketingaktivitäten
  • Nutzung von Social Media
  • IT-Sicherheit
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Optimierung von Unternehmensprozessen
  • Entwicklung eines Homepage-Frameworks
  1. Für Jungunternehmen (bis 2 Jahre nach Gründung) ist vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner erforderlich. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.
  2. Einen regionalen Ansprechpartner findest Du auf der Website des Programms in der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe „Informationen zum Thema“ – Reiter „zum Thema“).
  3. Den Antrag stellst Du online über die Antragsplattform des BAFA.
  4. Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen Deinen Antrag und die formalen Fördervoraussetzungen. Außerdem wird geprüft, ob Dein gewählter Berater für das Förderprogramm zugelassen ist.
  5. Nach einer positiven Rückmeldung (= unverbindliche Inaussichtstellung der Förderung) kann mit der Beratung begonnen werden.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows und nimmst dann Kontakt auf.

  • Der Antrag kann laufend gestellt werden.
  • Die Beratung darf erst begonnen werden, wenn die Rückmeldung des BAFA vorliegt. Ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
  • Zwischen Gespräch beim regionalen Ansprechpartner und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  • Neben diesen allgemeinen Beratungen sind auch spezielle Beratungen möglich, z. B. für Unternehmen ...
    ... die von Unternehmerinnen geführt werden
    ... die von Migranten/innen geführt werden
    ... die von Unternehmer/innen mit Behinderung geführt werden
    ... zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
    ... zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
    ... zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz

Diese Unternehmen können sowohl eine allgemeine als auch eine spezielle Beratung beantragen.

Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Förderung unternehmerischen Know-hows
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Referat 413 – Beratungsförderung
Frankfurter Straße 29-35
3565760 Eschborn