StartHub Hessen
Zuschuss

ZIM Durchführbarkeitsstudie

Du hast ein innovatives Start-up gegründet oder führst ein KMU und möchtest Forschungs- und Entwicklungsarbeiten betreiben, um die Innovationskraft Deines Unternehmens zu stärken? Dann kannst Du attraktive Zuschüsse beantragen.

Das Förderprogramm ZIM Duchführbarkeitsstudie unterstützt Start-ups und KMU bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten – und zwar speziell bei Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts

Neugierig?

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
bis 140.000 Euro für Betriebsmittel
Förderzweck
Betriebsmittel
Forschung & Entwicklung
Potenzialanalyse, Marktstudie

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups und KMU einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte)
  • Junge Unternehmen (Gründung innerhalb der letzten zehn Jahre)
  • Erstbewilligungsempfänger (KMU, die in den letzten drei Jahren für ihre FuE-Projekte keine ZIM-Förderung und keine Förderung in anderen Bundes-, Landes- oder EU-Förderprogrammen erhalten haben). Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wie etwa technische Vorprojekte, Vorstudien oder Tests. Damit sollen die Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ermittelt werden.
    Ziel ist es, die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
  • die Studie bezieht sich auf ein später zu beantragendes ZIM-FuE-Projekt

Wie hoch ist die Förderung?

  • bis 70 % Förderung
  • bei einem Unternehmen: bis zu 70 % von max. 100.000 Euro
  • bei Kooperation von mehreren Unternehmen: bis zu 70 % von max. 200.000 Euro

Was wird gefördert?
Du erhältst Förderung für Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts. Zielstellung ist dabei die Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu ermitteln. Die maximale Laufzeit der Studie beträgt acht Monate. Innerhalb von 12 Monaten können für ein Unternehmen maximal zwei Durchführbarkeitsstudien bewilligt werden.

Inhalte der ZIM-Durchführbarkeitsstudien

  • Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts
  • Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer Prüfung der Schutzrechtesituation
  • Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projekts notwendigen FuE-Arbeiten
  • Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie gegebenenfalls Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner
  • Analyse / Auslotung des Marktpotenzials

Bei der Durchführung der Studien können bis zu zwei externe Dienstleister einbezogen werden.

  1. Für die Beantragung stehen entsprechende Formulare, Anträge und Dokumente zur Verfügung. Diese findest Du im Formularcenter
  2. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen reichst Du beim zuständigen Projektträger ein. Deinen Antrag kannst du über das jeweilige Upload-Portal des zuständigen Projektträgers stellen.
  3. Nach einer Bearbeitungszeit von etwa drei Monaten erhältst Du im besten Fall eine Zusage für die Förderung.

Übrigens: Eine Projektskizze muss nicht zwingend eingereicht werden, kann aber hilfreich sein, wenn Du unsicher bist, ob Dein Projekt förderfähig ist. Dann ist eine formlose kurze Projektskizze (max. vier Seiten) eine gute Basis für ein erstes Gespräch und eine unverbindliche Einschätzung Deines Vorhabens.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über die ZIM Durchführbarkeitsstudie und nimmst dann Kontakt auf.

Merkblatt
  • Die Gründungsphase muss abgeschlossen sein.
  • Unternehmen ab 500 Mitarbeitern werden nur bei einer Kooperation mit KMU gefördert.
  • Die Bearbeitungszeit des Antrags beträgt bis zu drei Monate. Eine Förderentscheidung kann erst getroffen werden, wenn alle beteiligten Partner alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
  • Die maximale Laufzeit der Studie beträgt acht Monate.
  • Innerhalb von zwölf Monaten können für ein Unternehmen maximal zwei Durchführbarkeitsstudien bewilligt werden.
  • Es können zwei externe Dienstleister einbezogen werden.
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