Wer wird gefördert?
Bewerben kannst du dich als Gründerin oder Gründer beziehungsweise als Start-up. Voraussetzung ist, dass dein Unternehmen gegründet wurde und wenn du den Förderbescheid bekommst nicht älter als fünf Jahre ist. Es sollte seinen Sitz bzw. seine Betriebsstätte in Hessen haben oder ihn binnen drei Monaten nach Förderbeginn dort einrichten. Es können sich kleine und mittlere Unternehmen (Mitarbeiterzahl bis 249) bewerben.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderbetrag hängt von der geplanten Verwendung ab und beträgt pro Start-up maximal 40.000 €. Der Einsatz der Fördermittel ist im Antrag genauer zu beschreiben und am Ende der Laufzeit nachzuweisen. Das Start-up-Stipendium push! kann von jedem Start-up einmal für maximal zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Die Förderung ist eine Anteilsfinanzierung. Du musst Eigenmittel einbringen.
Was wird gefördert?
Mit dem Start-up-Stipendium push! fördert das Land Hessen frühphasige Start-ups, die ihr Geschäftsmodell ausarbeiten und ihr Unternehmen auf- und ausbauen möchten. Durch push! erhalten sie die notwendige Liquidität zur Entwicklung und marktfähigen Umsetzung ihrer innovativen Geschäftsidee.
Die Förderung richtet sich an Start-ups mit technologischen und/oder nichttechnischen Innovationen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Besonders förderwürdig sind Start-ups, die einen Beitrag zur Lösung drängender Zukunftsfragen leisten und deren Geschäftsmodell die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG) berücksichtigt.